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Konjunkturpaket II

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.

Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Sonderprogramm WeGebAU

Wegebau ist ...
Wegebau ist ...

WeGebAU ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit und die Abkürzung für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen".

Die Weiterbildung gering qualifizierter Beschäftigter ohne bzw. mit „veraltetem“ Berufsabschluss ist angesichts des zu erwartenden Fachkräftemangels ein arbeitsmarktpolitisch vorrangiges Ziel. Ebenso ist die Weiterbildung im ausgeübten Beruf für ältere Berufstätige im Hinblick auf eine längere Lebensarbeitszeit von Bedeutung, sowohl für den Betrieb als auch für den Mitarbeiter selbst.

 

...keine Frage des Alters.
...keine Frage des Alters.

Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45 Jahre

Rechtsgrundlage: § 417 SGB III
Gefördert wird die Teilnahme an Weiterbildungen, die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden. Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten Arbeitnehmer ihre Qualifikationen auf dem neuesten Stand. Mit dieser Initiative soll die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer gesichert und qualifikationsbedingte Entlassungen vermieden werden.
Arbeitnehmer können bei Teilnahme einer zertifizierten Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten, wenn sie

Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung für Ungelernte

Rechtsgrundlage: § 235c SGB III
Gefördert werden Teilqualifikationen, die ein Arbeitnehmer erwerben kann ohne sein Beschäftigungsverhältnis zu kündigen. Mit dieser Initiative sollen qualifikationsbedingte Entlassungen verhindert werden.
Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer

Weitere Informationen der Agentur für Arbeit.


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