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Werner Fohrer
In memoriam
Mikro-Partner Programmheft
25.12.1947 - 23.07.2025
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KW 33/2025 (ab 11.08.) startet:
Mo:InDesign
Mo:Powerpoint Aufbau
Mo:Microsoft Publisher
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KW 34/2025 (ab 18.08.) startet:
Mo:Excel Aufbau
Mo:Outlook Grundwissen
Mo:Outlook Intensiv
Di:Outlook Aufbau
Do:Photoshop
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KW 35/2025 (ab 25.08.) startet:
Mo:Word Aufbau
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KW 36/2025 (ab 01.09.) startet:
Mo:Excel Auffrischung
Mo:Illustrator
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Mi:Word Auffrischung
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KW 37/2025 (ab 08.09.) startet:
Mo:WordPress
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KW 38/2025 (ab 15.09.) startet:
Mo:Basiswissen
Mo:Powerpoint Grundwissen
Mo:Powerpoint Intensiv
Di:Dreamweaver
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KW 39/2025 (ab 22.09.) startet:
Mo:Access Aufbau
Mo:Basiswissen Technik
Mo:Powerpoint Aufbau
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KW 40/2025 (ab 29.09.) startet:
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KW 41/2025 (ab 06.10.) startet:
Mo:Excel Grundwissen
Mo:Excel Intensiv
Mo:InDesign
Mo:Word Grundwissen
Mi:Visio
Do:Microsoft Publisher
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KW 42/2025 (ab 13.10.) startet:
Mo:Excel Aufbau
Do:XML
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KW 43/2025 (ab 20.10.) startet:
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Mo:OneNote
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KW 44/2025 (ab 27.10.) startet:
Mo:Outlook Grundwissen
Mo:Outlook Intensiv
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Mikro-Partner ist anerkannte Bildungseinrichtung nach dem
Bildungszeitgesetz BW
BZG

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Start Seminare Weiterbildungszeitgesetz

Weiterbildungszeitgesetz

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmer:innenweiterbildung“ bekannt.

Anerkennung BZG

Anerkennung als PDF

Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungszeit ist, dass die Maßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt wird.

Mikro-Partner ist eine anerkannte Bildungseinrichtung.

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme beim/bei der Arbeitgeber:in schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbietenden (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden.

Das Vorgehen in Kürze:

  • Schritt 1: Geeignete Weiterbildungsmaßnahme suchen.
  • Schritt 2: Antrag auf Bildungszeit beim/bei der Arbeitgeber:in stellen. Dies muss schriftlich und spätestens 9 Wochen vor Beginn erfolgen.
  • Schritt 3: Entscheidung des:r Arbeitgebers:in abwarten. Dieser entscheidet bis spätestens 4 Wochen nach Antragstellung.
  • Schritt 4: Nach der Teilnahme an der Weiterbildung ist dem:r Arbeitgeber:in die Teilnahme nachzuweisen.

 

Weitere Informationen zur Weiterbildungsgesetz erhalten Sie im Internet vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg: www.bildungszeitgesetz.de.

Hier finden Sie schon ein paar wesentliche Informationen und einen am Bildschirm ausfüllbaren Antrag:

Merkblatt für Beschäftigte und Arbeitgeber:innen

Empfohlenes Formular zur Beantragung von Bildungszeit

 

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